Thema "Energetische Sanierung"

Diese Energiewende im Gebäudebereich ist zentral für das Gelingen der Energiewende insgesamt, für den Klimaschutz und für unsere Zukunft. Ein energieeffizienter Gebäudebestand erleichtert den Wechsel auf erneuerbare Energien maßgeblich. Denn erneuerbare Energien im Wärmebereich sollten wir so effizient wie möglich einsetzen.

Die Energiewende im Gebäudebereich ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deswegen müssen die Lasten gerecht zwischen dem Staat, den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie die Mieterinnen und Mietern verteilt werden. Damit die energetische Gebäudesanierung erleichtert, aber gleichzeitig die Mieterrechte erhalten bleiben, muss das Mietrecht zukunftsfähig gemacht werden.

Die energetische Sanierung und die nachhaltige Modernisierung des Wohnungsbestands ist eine energiepolitische Gerechtigkeitsfrage. Sollen Heizen, Kühlen und Leben im Alter in den eigenen Wänden nicht zum Luxusgut werden, müssen wir uns der Herausforderung der ökologisch und sozial nachhaltigen Modernisierung des Gebäudebestandes stellen. Denn die warmen Betriebskosten, die Mietnebenkosten für Heizung und Warmwasser, stiegen laut „Wohngeld- und Mietenbericht 2010“ in dem Zeitraum 2001 bis 2010 um 3,2 Prozent pro Jahr. Das macht eine Kostensteigerung der warmen Betriebskosten von insgesamt 32 Prozent. Hinzu kommt, dass Mieter in 2009 durchschnittlich 22 Prozent ihres Haushaltseinkommens allein für die Bruttokaltmiete verausgabt haben.

Gerade im Gebäudebereich ist die Herausforderung besonders groß, Ökologie und Soziales nicht nur zusammen zu denken, sondern dies mit realen Maßnahmen zu hinterlegen. Daran mangelt es der Politik der Bundesregierung. Dringend sind vor allem mehr Informationen für die Mieter und Eigentümer hinsichtlich der Energieeffizienz von Gebäuden, auf die zunehmende Relevanz von Energieeffizienz im Gebäudebereich hat erst kürzlich der Marktmonitor Immobilien 2012 hingewiesen. Hinzu kommen langfristige Zielvorgaben für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich in Kombination mit einer verlässlichen Förderkulisse. So schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit für Bauwirtschaft, Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter.

Standards: Langfristige Perspektive geben

Die grüne Bundestagsfraktion will den CO₂-Ausstoß aus dem Energieverbrauch im Gebäudesektor bis 2020 um 40 Prozent senken und bis 2050 auf null zurückführen. Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) sollte daher nicht verzögert und entsprechend der Ziele im Gebäudebereich mit Blick auf 2020 ausgerichtet werden. Eine Novelle der EnEV alle zwei bis drei Jahre ist nicht hilfreich, soll die Energiewende im Gebäudebereich gelingen. Eine Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt im Auftrag des BMVBS hat ergeben, dass schon heute bei unsanierten Gebäuden eine Modernisierung auf ein 7-Liter-Haus wirtschaftlich ist.

Wir streben ab 2020 einen Energiestandard für Vollsanierung mit maximal 70 Kilowattstunden Energiebedarf für Wärme und Kühlung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr an. Bei Instandsetzung oder Modernisierung einzelner Bauteile oder Anlagen sollten diese auf einen anteilig entsprechenden Energiestandard, der sich ab dem Jahr 2020 am 7-Liter-Haus orientiert, verbessert werden. Diese einzelnen Maßnahmen sollten so ausgeführt werden, dass sie in der Summe das 7-Liter-Haus-Niveau erreichen.

Transparenz herstellen – Energieverbrauch nachvollziehbar machen

Die grüne Bundestagsfraktion fordert die Einführung eines einheitlichen Bedarfsausweises, welcher den Energiebedarf eines Gebäudes unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten darstellt. Diese Ausweise sollten einen individuellen Sanierungsfahrplan mit konkreten Modernisierungsempfehlungen für die Eigentümer enthalten. Mit dieser Dienstleistung erhalten die Eigentümer Orientierung über mögliche Maßnahmen und ihre Alternativen. Der Ausweis sollte bei Verkauf und Vermietung verpflichtend vorgelegt werden.

Förderung stärken – Vertrauen schaffen

Die Förderkulisse sollte die verschiedenen Eigentumsformen, wie etwa Selbstnutzer, Kleinvermieter, WEG, Genossenschaften oder Wohnungswirtschaft, stärker berücksichtigen. Konkret sind die CO2-Gebäudesanierungsprogramme der KfW auf zwei Milliarden Euro aufzustocken, aus dem regulären Bundeshaushalt zu finanzieren und die Förderung von Einzelmaßnahmen zu stärken. Ergänzend hierzu wollen wir den Aufbau eines echten und verlässlich finanzierten Energiesparfonds in Höhe von drei Milliarden Euro, dieser fördert Maßnahmen für Wärme- und Stromeffizienz insbesondere für in Haushalte mit geringem Einkommen. Eine progressionsunabhängige steuerliche Förderung für energetische Modernisierung, die sozial gerecht, mieterfreundlich und ökologisch zielführend ausgestaltet sein sollte, ist zusätzlich geboten.

Mietrecht: sozial gerecht und klimafreundlich

Wir wollen energetische Sanierungen bei den Duldungsbestimmungen erleichtern ohne jedoch einkommensschwache Haushalt dabei finanziell zu überfordern. Das Recht zur Mietminderung wollen wir auf nicht umgesetzte, aber vorgeschriebene Energieeffizienzstandards im Gebäudebereich ausweiten. Um die Investitionen gezielt in die Zukunftsbereiche Energiewende und demographischer Wandel fließen zu lassen, wollen wir die Modernisierungsumlage auf 9 Prozent absenken und auf die energetische Modernisierung sowie den barrierefreien Umbau beschränken. Wir wollen Transparenz am Wohnungsmarkt, damit die Mieterhaushalte sich besser und gezielter um besonders energieeffiziente Wohnungen bemühen können. Daher ist die energetische Beschaffenheit von Wohngebäuden in die ortsübliche Vergleichsmiete aufzunehmen. Ergänzend ist die Mieterhöhungsmöglichkeit basierend auf der ortsüblen Vergleichsmiete abzusenken. Wir wollen die Verdrängung einkommensschwacher Haushalte vermeiden, weshalb die Festlegung von Mietobergrenzen in bestimmten Gebieten rechtlich wieder zu ermöglichen ist. Als weiteres Instrument wollen wir in das Ermessen der Länder stellen, in Kommunen oder Stadtteilen Mietobergrenzen bei der Wiedervermietung einzuführen, wenn eine Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum nicht mehr gewährleistet ist.



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