In Pappritz wird das Feuerwehrgerätehaus grundhaft in Stand gesetzt

Der Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig hat in seiner Sitzung am 13. März 2023 einstimmig befürwortet, dass das ehemalige Feuerwehrgerätehaus in Pappritz für die Nutzung als Vereinshaus in Stand gesetzt werden soll. Demnach wird das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung die erhaltenswerte Gebäudesubstanz des städtischen Gebäudes ertüchtigen. Das bedeutet im Einzelnen:

  • Garagentore im Erdgeschoss werden umgebaut zu Tür- und Fensterflächen,
  • Treppenraum bleibt in seiner Lage erhalten,
  • Schornstein wird komplett zurückgebaut,
  • keine statischen Eingriffe in die Bausubstanz,
  • WC im Erdgeschoss wird komplett erneuert; barrierefreier Zugang zum WC wird geprüft,
  • Instandsetzung aller Decken- und Wandoberflächen sowie aller Bodenbeläge und
  • Erneuerung der haustechnischen Anlagen, inklusive Medienanschlüsse.

Die Maßnahmen werden 330 T€, einschließlich Planung und Durchführung kosten und werden aus den Investitionsmitteln der Ortschaft Schönfeld Weißig finanziert. Das Amt plant binnen zwei Jahre das Vorhaben abzuschließen. 

Mit der namentlichen, einstimmigen Zustimmung hat sich der Ortschaftsrat hinter die Pappritzer Vereine und Initiativen gestellt, die sich für den Erhalt des Feuerwehrgerätehauses im Zentrum des Ortsteils seit längerem stark gemacht haben.

Manuela Schott ist dankbar, dass gemeinsam mit der Verwaltung, dem Ortschaftsrat und dem Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung ein 1. Schritt zur Erfüllung der Eingliederungsvereinbarung unternommen wird.

 

Die Eingliederungsvereinbarung sieht unter § 13 Abs. 2 Ziff. 2 vor, dass die auf dem Gebiet der Gemeinde Schönfeld-Weißig befindlichen Sporteinrichtungen, Bibliotheken, Bürgerzentren, Jugend- und Schülerclubs sowie das Marienbad und das Kleinbauernmuseum verpflichtend zu erhalten sind. Die Verwaltungsstelle in Weißig und das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung hatten am 11. November 2021 gemeinsam mit allen gemeinnützigen Vereinen, Initiativen und bekannten Organisationen, die das gegenwärtige Bürgerhaus in der alten Schule in Pappritz nutzen, eine Bedarfserfassung durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden Defizite von der Verwaltung festgestellt, die auch mit den zukünftigen, geänderten Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses bleiben, u.a.:

  • Gebäudeklasse 1 (*) bleibt erhalten; kein Sonderbau; keine Versammlungsstätte; keine Erhöhung der Abstandsflächen,
  • nur ein WC im Erdgeschoss; dieses ist nicht behindertengerecht und
  • es können nicht alle Bedarfe abgebildet werden.

 

Manuela Schott hat dies zum Anlass genommen, vier konkrete Defizite zu benennen, wo der Raumbedarf in dem zukünftigen Vereinshaus (ehemaliges Feuerwehrgerätehaus) nicht entsprechend abgebildet werden kann:

  1. Pappritzer Gespräche,
  2. Chor zuzüglich Flügel und
  3. Gymnastikgruppe des Dorfclubs und
  4. Bibliothek.

Die Umsetzung der Instandsetzung kann sofort nach Beschlussfassung des Ortschaftsrates beginnen. Eine zügige Vorgehensweise ist auch dringend erforderlich, meint Manuela Schott. Denn der Eigentümer der alten Pappritzer Schule hat die Kündigung des Mietvertrages mit der Stadt Dresden nach Verlängerung um zwei Jahre nunmehr zum 31. März 2025 angekündigt.

Sie wird den Prozess aufmerksam begleiten und insbesondere darauf achten, dass die Zusage der 1. stellvertretenden Ortsvorsteherin, die Vereine in der Einrichtungsphase einzubeziehen, erfüllt werden.

(*) freistehende Gebäude mit maximal zwei Nutzungseinheiten, die zusammen nicht mehr als 400 qm groß sind, sowie ferner alle freistehenden land- oder forstwirtschaftlich genutzten Gebäude



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