
23.05.14 –
GRÜNE kritisieren fehlende Hilfen und „ignorante Aussagen“ des Ordnungsbürgermeisters Sittel vor dem Landtag
Im Gegensatz zu der ebenfalls am 25. Mai stattfindenden Europawahl stehen sehbehinderten und blinden Menschen keine technischen Hilfsmittel zur Verfügung, um diesem Personenkreis eine selbständige und geheime Wahl zu ermöglichen. Weder eine Infomations-CD noch eine taktile Wahlschablone werden durch die Landeshauptstadt Dresden zur Verfügung gestellt.
Für Dr. Peter Müller, Kandidat im Wahlkreis Tokewitz/Gruna und selbst vom Schicksal einer Erblindung betroffen, ist das„institutionelles Versagen auf breiter Front“. Noch in der Landtagsanhörung am 8. Mai zu einem Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Verbesserung des Zugangs bei Wahlen und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hatte der zuständige Bürgermeister Detlef Sittel ausgeführt, dass er einen solchen Gesetzentwurf für unnötig halte, da die Kommune die Anforderungen der UN-Konvention bereits umgesetzt habe. „Diese Aussage war offenkundig von Ignoranz geprägt und entspricht nicht der Realität,“ so Dr. Müller. Auch die Beauftragte für die Belange behinderter Menschen der Landeshauptstadt Dresden und der Blinden- und Sehbehindertenverband haben sich in dieser Frage „nicht mit Ruhm bekleckert.“ „Ihr Schweigen kommt einem Stillhalteabkommen gleich,“ so Peter Müller.
Für DIE GRÜNEN ist die von der Stadt bereit gestellte Hilfe, die darin besteht, dass sich blinde Menschen durch ein Mitglied des Wahlvorstandes helfen lassen können, „untauglich“, so der sozialpolitische Sprecher der Fraktion Jens Hofsommer. „Das Recht auf eine geheime, selbstbestimmte Ausgestaltung des Wahlvorgangs wird in Dresden verletzt. Das gerade beschlossene Aktionsprogramm der Stadt wird dadurch karikiert. Dass immer noch 45% aller Wahllokale nicht rollstuhlfahrergeeignet sind, spricht auch eine deutliche Sprache, das auf diesem Gebiet noch sehr viel zu tun bleibt,“ so Hoffsommer abschließend.
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