Die Fahrgastzahlen der DVB steigen stetig – zugleich wurde das Angebot in den letzten Jahren kaum ausgebaut. Der Oberbürgermeister will nun sogar, dass der Nahverkehr in Dresden eingekürzt wird.
Die Sparpläne der Stadt sehen unter anderem durch Linienstreichungen und schlechtere Taktzeiten vor. Sehr viele Bürger*innen befürchten zurecht, dass ihre Mobilität eingeschränkt wird.
Ein Bündnis aus vielen Initiativen und Vereinen will das verhindern. Sie starteten daher ein Bürgerbegehren, welches durch mehr als 40.000 Bürgerinnen und Bürger unterstützt wurde, obwohl nur rund 21.500 nötig gewesen wären.
Die Stadtverwaltung unter Oberbürgermeister Dirk Hilbert will dieses Bürgerbegehren nun als unzulässig einstufen. Die Gründe dafür sind kaum nachvollziehbar. Viele Dresdner*innen haben das Gefühl, dass Hilbert das Bürgerbegehren politisch blockiert, obwohl die Stadt bei anderen Ausgaben weniger zögerlich agiert.
Wir sind der Meinung, dass man die Forderung der Bürger*innen nach einem verlässlichen Bus- und Bahnverkehr ernst nehmen sollte - und ihnen zutrauen sollte, eine informierte Entscheidung zu treffen.
Wir warnen: Kürzungen sind kurzsichtig, gefährden das Nahverkehrsnetz langfristig und widersprechen wichtigen Klimaschutz-Zielen.
Aus unserer Sicht ist es widersinnig, bei so einer Ausgangssituation das Angebot zu kürzen. Der Nahverkehr ist Teil der Daseinsvorsorge und wird darüber hinaus gut genutzt – in so einer Situation das Angebot zusammenzustreichen, würde nachvollziehbarer Weise zu viel Frust bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. Daher kämpfen wir dafür, dass dieses wichtige Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen wird!
Nachdem Ende 2024 Pläne für die Kürzung des Angebots der Dresdner Verkehrsbetriebe bekannt geworden waren, wurde im März 2025 ein Bürgerbegehren initiiert.
Anliegen des Bürgerbegehrens ist es, das Angebot der Dresdner Verkehrsbetriebe mindestens auf dem Niveau von 2024 zu erhalten. Bis Ende Juni 2025 wurden durch eine Vielzahl von engagierten Organisationen und Privatpersonen 40.000 Unterschriften für dieses Bürgerbegehren gesammelt.
Ein Bürgerbegehren, das mindestens 5% (also ca. 21.500) der Wahlberechtigten in Dresden unterschrieben haben, wird dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Dabei stimmt der Stadtrat über zwei Dinge ab:
1. Ob das Bürgerbegehren formal gültig ist, d.h. zulässig ist.
2. Ob der Stadtrat dem Bürgerbegehren inhaltlich nachkommt.
Die Stadtverwaltung unter Oberbürgermeister Hilbert schlägt nun vor, das Bürgerbegehren zum Dresdner Nahverkehr als ungültig einzustufen. Er argumentiert, dass die Summe des Kostendeckungsvorschlags, die im Text des Begehrens genannt wird, nicht der tatsächlichen Höhe der Kosten entspricht.
Aus unserer Sicht ist dieses Vorgehen aus mehreren Gründen nicht gerechtfertigt:
Die im Kostendeckungsvorschlag genannte Summe entspricht dem durch die Stadtverwaltung kommunizierten Informationsstand zum Zeitpunkt der Initiierung des Begehrens.
Die Kostenschätzung, die Oberbürgermeister Hilbert vorlegt, ist teilweise nicht nachvollziehbar und enthält Investitionskosten, die völlig unabhängig vom Erfolg oder Misserfolg des Bürgerbegehrens anfallen.
Selbst wenn die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen, wäre das noch kein Grund für eine Ungültigkeit. Die im Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens genannte Summe dient zunächst nur einer Vorabinformation für die Bürger*innen. Entscheidend ist der Deckungsvorschlag, der im Bürgerbegehren zulässig formuliert ist. Im Fall eines Bürgerentscheids könnte die Stadt die Bürger*innen über die aus ihrer Sicht tatsächlich anfallenden Kosten informieren.
Details zur Zulässigkeit des Begehrens sind im folgenden Gutachten zu finden: Link.
Wir sind der Meinung, dass man die Forderung der Bürger*innen nach einem verlässlichen Bus- und Bahnverkehr ernst nehmen sollte - und ihnen zutrauen sollte, eine informierte Entscheidung zu treffen. Der Oberbürgermeister argumentiert inhaltlich gegen das Begehren - für die Gültigkeit ist das jedoch irrelevant. Damit leistet er der Demokratie einen Bärendienst.
Am 11.12.2025 stimmt der Stadtrat über die Gültigkeit des Begehrens in seiner öffentlichen Stadtratssitzung ab. Sollte dieser die Ungültigkeit feststellen, so steht den Initiatoren des Begehrens der Widerspruch bei der Landesdirektion sowie je nach Reaktion dieser auch der Klageweg offen. In ähnlichen Fällen wurde häufig ein anderes, bürgerfreundliches Urteil gefällt.
Du kannst deine Stadträt*innen direkt anschreiben und ihnen sagen, warum dir ein verlässlicher ÖPNV im Alltag wichtig ist. Persönliche Beispiele wirken am stärksten.
Außerdem kannst du an Aktionen und Infoveranstaltungen von Bürgerinitiativen teilnehmen und so zeigen, dass das Thema viele Menschen bewegt. Wir bieten in den nächsten Tagen viele Infostände an, bei denen du mit unseren bündnisgrünen Stadträt*innen ins Gespräch kommen und dich zu unserer Position informieren kannst! Alle Termine findest du hier.
Auch Leserbriefe, Beiträge in Stadtteilgruppen oder Gespräche im Freundeskreis helfen, das Thema sichtbar zu machen.
Und: Am Tag der Abstimmung einfach im Rathaus dabei sein, allein deine Präsenz zeigt, dass Dresden beim Nahverkehr nicht weiter gekürzt werden will!
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