Direktwahl der Stadtbezirksbeiräte

Bürgerbeteiligung und Demokratisierung sind grüne Kernanliegen. Ein entscheidender Schritt für eine Demokratisierung von Kommunen ist die Direktwahl der Stadtbezirksvertreter*innen.

Eine Direktwahl der Stadtbezirksbeirät*innen fand in Dresden erstmals zur Kommunalwahl 2019 statt. Ihr ging ein langes Ringen um einen größeren Einfluss der Dresdner Stadtteile auf die Politik der Gesamtstadt und v.a. die Bereiche, die nur sie ganz direkt betrifft, voraus.

Der Stadtrat beschloss 2014 mit den Stimmen von GRÜNEN, LINKEN und SPD die Einführung der Ortschaftsverfassung im gesamten Stadtgebiet Dresdens. Mit ihr wären die Verhältnisse zwischen der Kernstadt und den Ortsteilen angeglichen worden. Die Entscheidung des Dresdner Stadtrates wurde vom sächsische Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD vereitelt. Die Gemeindeordnung wurde so verändert, dass die Einführung der Ortschaftsverfassung in der Kernstadt Dresdens nicht mehr möglich ist. Das ist ärgerlich. Gleichwohl wurden aber die Rechte der Stadtbezirksräte (Ortsbeiräte) erweitert und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten deutlich verbessert (§ 71 SächsGemO).

In der Sitzung vom 30. August 2018 beschloss der Stadtrat auf dieser Grundlage eine Änderung der Hauptsatzung, mit der die Stadtbezirke formell eingerichtet wurden, die Ortsbeiräte in Stadtbezirksbeiräte umbenannt wurden und v.a. die Direktwahl der Beirätinnen und Beiräte ab der Kommunalwahl 2019 festgeschrieben wurde:

§ 32 Bildung und Besetzung der Stadtbezirksbeiräte
(6) Ab der nächsten regelmäßigen Stadtratswahl (im Jahr 2019) werden die Stadtbezirksbeiräte nicht mehr bestellt, sondern in den Stadtbezirken nach den für die Wahl des Ortschaftsrates geltenden Vorschriften gewählt. Die Wahlen werden gemeinsam mit den regelmäßigen Stadtratswahlen durchgeführt.

§ 33 Aufgaben, Rechte und Geschäftsgang der Stadtbezirksbeiräte
(1) Der Stadtbezirksbeirat ist zu wichtigen Angelegenheiten der Stadt, die den Stadtbezirk betreffen, zu hören. Der Stadtbezirksbeirat ist außerdem ab dem 1. Januar 2019 für alle nach § 71 SächsGemO übertragbaren Aufgaben zuständig. Es ist zu gewährleisten, dass er über die zur Aufgabenerfüllung zugewiesenen Haushaltsmittel entscheiden kann.

In der letzten Stadtratssitzung des Jahres, am 13.12.2018, wurden schließlich die Arbeitsgrundlagen für die Stadtbezirksbeiräte beschlossen: Aufgabenabgrenzungsrichtlinie, Stadtbezirksförderrichtlinie und die ab dem 1. Januar 2019 geltende Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte.

Seit September 2019 arbeiten 40 über grüne Listen direkt gewählte Stadtbezirksbeirät*innen ehrenamtlich daran, den Belangen ihrer Stadtbezirke in der Gesamtstadt Aufmerksamkeit zu verschaffen, entscheiden über Fördermittelanträge von Vereinen und anderen ehrenamtlichen Initiativen und sind generell Ansprechpartner*innen für die Belange der Bewohner*innen ihres Stadtbezirk.

Es ist ein elementarer Unterschied, ob ein Stadtbezirksbeirat oder eine Stadtbezirksbeirätin ihre Aufgaben mit dem Votum der Wähler*innen im Rücken wahrnimmt, oder ob er oder sie auf das Wohlwollen der Stadtratsfraktionen angewiesen ist. Gewählte Vertreter*innen können die Belange der Stadtbezirke stärker vertreten und ihre Rechte zunehmend selbstbewusster einfordern.

Mehr Bürger*innenbeteiligung für Dresden

Mehr zur langen Geschichte der Direktwahl der Stadtbezirksbeiräte und wie wir Grüne uns Bürger*innenbeteiligung in Dresden vorstellen findet Ihr unter folgenden Links:

Mehr Bürger*innenbeteiligung für Dresden - Unsere Bürgerbeteiligungssatzung

Flyer zur Forderung von mehr Bürger*innenbeteiligung

Pressemitteilung zum Startschuss für die Direktwahl

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