Mal eben ausgespäht – ganz normal?

Die Dresdner Handydatenerfassung rund um den 19. Februar –  Ausmaß und  Konsequenzen

19.09.11 –

Die Dresdner Handydatenerfassung rund um den 19. Februar –  Ausmaß und  Konsequenzen

Veranstaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag

Ort und Zeit: 26. September 2011, 18 bis 21.30 Uhr im Gewerkschaftshaus Dresden, Schützenplatz 14 (Saal)

Bisher ist bekannt geworden, dass die Polizei seit April 2009 bis April 2011 in Dresden über 2 Millionen Telefonverbindungsdaten mittels sog. Funkzellenabfragen erfasst und ca. 42.000 Namen und Adressen abgefragt hat. Eine Erfassung von Verbindungsdaten fand insbesondere bei den Demonstrationen gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden statt.

Alle Telefonverbindungsdaten der Personen, die sich am 19. Februar zwischen 12 und 18 Uhr in der Dresdner Südvorstadt aufhielten, wurden von der Polizei auf Antrag der Staatsanwaltschaft und Genehmigung des Amtsgerichts erfasst, gespeichert und ausgewertet. Fast alle dieser Daten betreffen an Straftaten Unbeteiligte, friedlich Demonstrierende oder Anwohner. Ermittelt wurden der Standort des Mobiltelefons, die Nummern, die angerufen werden oder von welcher Nummer Anrufe oder SMS eingegangen sind. Diese Daten wertet die Polizei mit der Software eFAS nach Häufigkeiten und Verbindungen von Nummern an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit aus. Auf diese Weise sollen die Täter der Landfriedensbrüche ermittelt werden - behauptet die Polizei.

Warum brauchen Polizei und Staatsanwaltschaft diese Masse an Daten? Was machen die Ermittlungsbehörden damit? Was offenbaren allein die Verbindungsdaten über uns, unser Kommunikationsbeziehungen und unser soziales Umfeld, auch wenn die Polizei keine Inhalte abgehört haben sollte?

Die massenhafte Erhebung von Verkehrsdaten und ihre weitere Verwendung ist ein Eingriff in unsere Grundrechte. Die Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme nach § 100 g Abs. 2 Satz 2 der Strafprozessordnung darf sich vom Grundgedanken her eigentlich nur gegen Beschuldigte und dessen Nachrichtenmittler richten. Die derzeitige Fassung des Gesetzes und die verfahrensrechtlichen Regelungen sind offensichtlich nicht geeignet, die großflächige Erfassung und Auswertung zu verhindern. Daher stellt sich die Frage, ob und wie eine Funkzellenabfrage grundrechtskonform rechtlich gestaltet werden kann.

Es tragen vor und diskutieren:

N.N., Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Andreas Schurig bzw. einer seiner Referenten stellt seinen Bericht zur Handydatenerfassung am 13., 18. und 19. Februar 2011 in Dresden vor (Landtagsdrucksache 5/6787 (http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6787&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1). Er hat die Polizeidirektion Dresden, das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Dresden wegen unverhältnismäßiger Datenerhebung förmlich beanstandet.

Frau Barbara Körffer

Referentin im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD), Schleswig-Holstein. Das ULD ist wegweisend in Fragen des Datenschutzes im gesamten Bundesgebiet. Frau Körffer wird u.a. dazu referieren, wie mittels Telefonverbindungsdaten Kommunikationsprofile entstehen.

Frank Becker

Chaos Computer Club, Dresden (c3d2), wird die Position des CCC zu Verkehrsdatenerhebung veranschaulichen.

Jerzy Montag

Mitglied des Bundestages und rechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, stellt rechtliche Überlegungen zu einer bürgerrechtlich orientierten Reform der Strafprozessordnung vor.

Organisatorische Hinweise:

Ihre Anmeldung bis zum 23.09.2011 erleichtert uns die Vorbereitung. Anmeldungen nimmt Kerstin Harzendorf, parlamentarische Beraterin der Fraktion, per Mail Kerstin.Harzendorf@slt.sachsen.de, telefonisch unter 0351/4934829 oder per Fax: 0351 / 4934809 entgegen.

Die Veranstalterin behält sich vor, Personen die rechtsextremistischen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von diese auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

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