19.09.11 –
Die Dresdner Handydatenerfassung rund um den 19. Februar – Ausmaß und Konsequenzen
Veranstaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag
Ort und Zeit: 26. September 2011, 18 bis 21.30 Uhr im Gewerkschaftshaus Dresden, Schützenplatz 14 (Saal)
Bisher ist bekannt geworden, dass die Polizei seit April 2009 bis April 2011 in Dresden über 2 Millionen Telefonverbindungsdaten mittels sog. Funkzellenabfragen erfasst und ca. 42.000 Namen und Adressen abgefragt hat. Eine Erfassung von Verbindungsdaten fand insbesondere bei den Demonstrationen gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden statt.
Alle Telefonverbindungsdaten der Personen, die sich am 19. Februar zwischen 12 und 18 Uhr in der Dresdner Südvorstadt aufhielten, wurden von der Polizei auf Antrag der Staatsanwaltschaft und Genehmigung des Amtsgerichts erfasst, gespeichert und ausgewertet. Fast alle dieser Daten betreffen an Straftaten Unbeteiligte, friedlich Demonstrierende oder Anwohner. Ermittelt wurden der Standort des Mobiltelefons, die Nummern, die angerufen werden oder von welcher Nummer Anrufe oder SMS eingegangen sind. Diese Daten wertet die Polizei mit der Software eFAS nach Häufigkeiten und Verbindungen von Nummern an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit aus. Auf diese Weise sollen die Täter der Landfriedensbrüche ermittelt werden - behauptet die Polizei.
Warum brauchen Polizei und Staatsanwaltschaft diese Masse an Daten? Was machen die Ermittlungsbehörden damit? Was offenbaren allein die Verbindungsdaten über uns, unser Kommunikationsbeziehungen und unser soziales Umfeld, auch wenn die Polizei keine Inhalte abgehört haben sollte?
Die massenhafte Erhebung von Verkehrsdaten und ihre weitere Verwendung ist ein Eingriff in unsere Grundrechte. Die Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme nach § 100 g Abs. 2 Satz 2 der Strafprozessordnung darf sich vom Grundgedanken her eigentlich nur gegen Beschuldigte und dessen Nachrichtenmittler richten. Die derzeitige Fassung des Gesetzes und die verfahrensrechtlichen Regelungen sind offensichtlich nicht geeignet, die großflächige Erfassung und Auswertung zu verhindern. Daher stellt sich die Frage, ob und wie eine Funkzellenabfrage grundrechtskonform rechtlich gestaltet werden kann.
Es tragen vor und diskutieren:
N.N., Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Andreas Schurig bzw. einer seiner Referenten stellt seinen Bericht zur Handydatenerfassung am 13., 18. und 19. Februar 2011 in Dresden vor (Landtagsdrucksache 5/6787 (http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6787&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1). Er hat die Polizeidirektion Dresden, das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Dresden wegen unverhältnismäßiger Datenerhebung förmlich beanstandet.
Frau Barbara Körffer
Referentin im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD), Schleswig-Holstein. Das ULD ist wegweisend in Fragen des Datenschutzes im gesamten Bundesgebiet. Frau Körffer wird u.a. dazu referieren, wie mittels Telefonverbindungsdaten Kommunikationsprofile entstehen.
Frank Becker
Chaos Computer Club, Dresden (c3d2), wird die Position des CCC zu Verkehrsdatenerhebung veranschaulichen.
Jerzy Montag
Mitglied des Bundestages und rechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, stellt rechtliche Überlegungen zu einer bürgerrechtlich orientierten Reform der Strafprozessordnung vor.
Organisatorische Hinweise:
Ihre Anmeldung bis zum 23.09.2011 erleichtert uns die Vorbereitung. Anmeldungen nimmt Kerstin Harzendorf, parlamentarische Beraterin der Fraktion, per Mail Kerstin.Harzendorf@slt.sachsen.de, telefonisch unter 0351/4934829 oder per Fax: 0351 / 4934809 entgegen.
Die Veranstalterin behält sich vor, Personen die rechtsextremistischen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von diese auszuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
19.09.11 –
Die Dresdner Handydatenerfassung rund um den 19. Februar – Ausmaß und Konsequenzen
Veranstaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag
Ort und Zeit: 26. September 2011, 18 bis 21.30 Uhr im Gewerkschaftshaus Dresden, Schützenplatz 14 (Saal)
Bisher ist bekannt geworden, dass die Polizei seit April 2009 bis April 2011 in Dresden über 2 Millionen Telefonverbindungsdaten mittels sog. Funkzellenabfragen erfasst und ca. 42.000 Namen und Adressen abgefragt hat. Eine Erfassung von Verbindungsdaten fand insbesondere bei den Demonstrationen gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden statt.
Alle Telefonverbindungsdaten der Personen, die sich am 19. Februar zwischen 12 und 18 Uhr in der Dresdner Südvorstadt aufhielten, wurden von der Polizei auf Antrag der Staatsanwaltschaft und Genehmigung des Amtsgerichts erfasst, gespeichert und ausgewertet. Fast alle dieser Daten betreffen an Straftaten Unbeteiligte, friedlich Demonstrierende oder Anwohner. Ermittelt wurden der Standort des Mobiltelefons, die Nummern, die angerufen werden oder von welcher Nummer Anrufe oder SMS eingegangen sind. Diese Daten wertet die Polizei mit der Software eFAS nach Häufigkeiten und Verbindungen von Nummern an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit aus. Auf diese Weise sollen die Täter der Landfriedensbrüche ermittelt werden - behauptet die Polizei.
Warum brauchen Polizei und Staatsanwaltschaft diese Masse an Daten? Was machen die Ermittlungsbehörden damit? Was offenbaren allein die Verbindungsdaten über uns, unser Kommunikationsbeziehungen und unser soziales Umfeld, auch wenn die Polizei keine Inhalte abgehört haben sollte?
Die massenhafte Erhebung von Verkehrsdaten und ihre weitere Verwendung ist ein Eingriff in unsere Grundrechte. Die Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme nach § 100 g Abs. 2 Satz 2 der Strafprozessordnung darf sich vom Grundgedanken her eigentlich nur gegen Beschuldigte und dessen Nachrichtenmittler richten. Die derzeitige Fassung des Gesetzes und die verfahrensrechtlichen Regelungen sind offensichtlich nicht geeignet, die großflächige Erfassung und Auswertung zu verhindern. Daher stellt sich die Frage, ob und wie eine Funkzellenabfrage grundrechtskonform rechtlich gestaltet werden kann.
Es tragen vor und diskutieren:
N.N., Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Andreas Schurig bzw. einer seiner Referenten stellt seinen Bericht zur Handydatenerfassung am 13., 18. und 19. Februar 2011 in Dresden vor (Landtagsdrucksache 5/6787 (http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6787&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1). Er hat die Polizeidirektion Dresden, das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Dresden wegen unverhältnismäßiger Datenerhebung förmlich beanstandet.
Frau Barbara Körffer
Referentin im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD), Schleswig-Holstein. Das ULD ist wegweisend in Fragen des Datenschutzes im gesamten Bundesgebiet. Frau Körffer wird u.a. dazu referieren, wie mittels Telefonverbindungsdaten Kommunikationsprofile entstehen.
Frank Becker
Chaos Computer Club, Dresden (c3d2), wird die Position des CCC zu Verkehrsdatenerhebung veranschaulichen.
Jerzy Montag
Mitglied des Bundestages und rechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, stellt rechtliche Überlegungen zu einer bürgerrechtlich orientierten Reform der Strafprozessordnung vor.
Organisatorische Hinweise:
Ihre Anmeldung bis zum 23.09.2011 erleichtert uns die Vorbereitung. Anmeldungen nimmt Kerstin Harzendorf, parlamentarische Beraterin der Fraktion, per Mail Kerstin.Harzendorf@slt.sachsen.de, telefonisch unter 0351/4934829 oder per Fax: 0351 / 4934809 entgegen.
Die Veranstalterin behält sich vor, Personen die rechtsextremistischen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von diese auszuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtvorstandsitzungen sind mitgliederöffentlich. Online-Link zur Teilnahme im Wolke-Kalender hinterlegt.
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Liebe Interessierte,
haltet euch den Samstag, 23. August 2025 unbedingt frei – wir haben gleich zwei besondere Programmpunkte vorbereitet!
Am Vormittag starten wir mit unserem Stadtparteitag, bei dem unter anderem die Neuwahlen des Stadtvorstandes anstehen.
Ab 17 Uhr laden wir herzlich zu unserem Grünen Sommerfest ein.
Euch erwartet ein entspannter Abend mit guter Musik, anregenden Gesprächen und sommerlicher Stimmung. Auch an unsere kleinen Gäste haben wir gedacht: Kinder sind herzlich willkommen, es wird eine Betreuung sowie kleine Angebote für sie geben. Und natürlich haben wir auch eine kleine Aktion zur Auflockerung des Abends und einige Überraschungen für alle vorbereitet.
Wenn ihr dabei sein möchtet, schreibt uns an: buero@gruene-dresden.de
Am Montag, 4. August ist unser Bundesvorsitzender Felix Banaszak im Rahmen seiner Sommertour in Dresden – und wir laden euch ganz herzlich ein zum offenen Gesprächsabend im Lohrmanns Brew (Kraftwerk Mitte)!
Los geht’s ab 19:30 Uhr – wir wollen locker ins Gespräch kommen: über Politik, Gesellschaft, grüne Ideen und alles, was Dich sonst so bewegt.
Mit Bier. Oder Saft. Hauptsache, Du bist dabei. 💚
Egal ob langjähriges Mitglied oder ganz frisch dabei – komm vorbei und schnack mit Felix!
📍 Lohrmanns Brew, Kraftwerk Mitte
🕢 Montag, 4. August, ab 19:30 Uhr (Felix könnte evtl etwas später kommen)
Am Montag, 7. Juli, sind wir im Alaunpark in Dresden, um auf den geplanten Bau des Atomkraftwerks in der Nähe der sächsischen Grenze aufmerksam zu machen.
Von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr sammeln wir Unterschriften, informieren Passant*innen und machen öffentlichkeitswirksam klar: Auch wenn das AKW in Tschechien gebaut werden soll – es betrifft uns hier genauso!
Komm gerne vorbei: Denn Atomkraft ist keine Lösung – nicht bei uns und nicht bei unseren Nachbarn.
Übrigens: Bis zum 14. Juli kannst Du dem tschechischen Umweltministerium deine Einwände schicken – formlos, per Mail auf Deutsch, Englisch oder Tschechisch.
Der 1. Mai ist der Tag der Arbeit – und überall in Deutschland gehen Menschen auf die Straße, um für bessere Arbeitsbedingungen, faire Löhne und soziale Gerechtigkeit zu demonstrieren.
Gerade jetzt ist es entscheidend, laut und sichtbar zu sein: Der Wohlstand gehört nicht den Wenigen – sondern uns allen.
In der sich anbahnenden Schwarz-Roten Regierung unter Friedrich Merz wird derzeit diskutiert, ob der Mindestlohn 2025 auf 15 Euro steigen soll. Unsere Antwort? Ganz klar: Ja!
Denn die letzte Erhöhung – beschlossen durch die Ampelregierung mit grüner Beteiligung – hat Millionen Menschen im Niedriglohnsektor geholfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Die soziale Schere wurde messbar kleiner.
Schließ Dich gemeinsam mit uns den Gewerkschaften an und geh für eine gerechte Gesellschaft auf die Straße. Wir starten 10 Uhr an der Augustusbrücke. Außerdem sind wir bis 15 Uhr für euch auf dem Schlossplatz da. Kommt vorbei!
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Der Stadtbezirk Pieschen unterteilt sich in folgende Stadtteile: Pieschen-Süd, Pieschen-Nord/Trachenberge, Mickten, Kaditz, und Trachau.
Stadtrat: Moritz Knobel
Stadtbezirksbeirät*innen: Sophia Jansen, Holger Kunig, Otmar Winkler
Koordinator*innen der Regionalgruppe Pieschen: Sophia Jansen & Otmar Winkler