12.12.12 –
GRÜNE kritisieren Bürgerfraktion und warnen Stadtrat vor Entscheidung
Der Versuch der Bürgerfraktion, den für das Bürgerbündnis im Neustädter Ortsbeirat gewählten Ortsbeirat Dr. Martin Schulte-Wissermann durch den Stadtrat abberufen zu lassen, stösst bei den Dresdner GRÜNEN auf scharfe Kritik. Die Abberufung ist eine „scharfe Attacke auf die Unabhängigkeit der Ortsbeiräte insgesamt und offenkundig rechtswidrig,“ so Valentin Lippmann, Sprecher der GRÜNEN-Gruppe im Neustädter Ortsbeirat und Mitglied im geschäftsführenden Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
„Das Abservieren eines unliebsamen Ortsbeirates durch die Bürgerfraktion ist inakzeptabel und bedeutet faktisch den Versuch, durch die Stadtratsfraktion ein imperatives Mandat gegenüber den Ortsbeiräten auszuüben.“
Für die GRÜNEN ist der Abberufungsantrag, der am kommenden Donnerstag auf der Tagesordnung des Stadtrates steht, sowohl mit der Sächsischen Gemeindeordnung als auch der Geschäftsordnung des Stadtrates nicht vereinbar, die eine Abbestellung während der laufenden Wahlperiode nur aus „wichtigem Grund“ vorsieht. Da aber nach den eigenen Regeln des Bürgerbündnisses eine Kandidatur für die Wählervereinigung auch mit der Mitgliedschaft in einer (anderen) Partei vereinbar ist, stellt der Einritt Schulte-Wissermanns in die Piratenpartei keinen „wichtigen Grund“ im Sinne der Geschäftsordnung dar. Die vermeintlichen gewichtigen Gründen werden in der Antragsbegründung überdies gar nicht mal ausgeführt. „Überhaupt ist die Frage erlaubt,“ so Valentin Lippmann, der auch die Arbeitsgemeinschaft Demokratie der GRÜNEN Landespartei leitet, „ob die Fraktionen ein Abberufungsrecht haben, werden die Ortsbeiräte doch auf Vorschlag der Parteien und Wählervereinigungen auf der Basis des Wahlergebnisses in den Ortsamtsbezirken gewählt. In dieser Frage scheint die Satzung der Landeshauptstadt in gewissem Widerspruch zur Sächsischen Gemeindeordnung zu stehen.“
Lippmann weiter: „Gerade die Bürgerfraktion, deren Abstimmungsverhalten im Stadtrat größtenteils von Uneinigkeit geprägt ist, sollte mit Versuchen, Abtrünnige loszuwerden, vorsichtig sein. Das Agieren der vier Stadträte des Bündnisses wirft vielmehr die Frage auf, ob es sich bei ihnen überhaupt um eine Fraktion im Sinne der Gemeindeordnung handelt.“
Die GRÜNEN erwarten von der Oberbürgermeisterin, dass sie diese Umbesetzung aus rechtlichen Gründen nicht zulässt. Von den Fraktionen im Stadtrat erwarten die GRÜNEN anderenfalls „eine Ablehnung und damit ein klares Signal, dass unliebsame Ortsbeiräte nicht einfach so abserviert werden dürfen. Wenn das Schule macht, werden demnächst womöglich in Pieschen und der Neustadt alle CDU und FDP Ortsbeiräte umbesetzt, die z.B. gegen die Globus-Ansiedlung gestimmt haben.“
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GRÜNE kritisieren Bürgerfraktion und warnen Stadtrat vor Entscheidung
Der Versuch der Bürgerfraktion, den für das Bürgerbündnis im Neustädter Ortsbeirat gewählten Ortsbeirat Dr. Martin Schulte-Wissermann durch den Stadtrat abberufen zu lassen, stösst bei den Dresdner GRÜNEN auf scharfe Kritik. Die Abberufung ist eine „scharfe Attacke auf die Unabhängigkeit der Ortsbeiräte insgesamt und offenkundig rechtswidrig,“ so Valentin Lippmann, Sprecher der GRÜNEN-Gruppe im Neustädter Ortsbeirat und Mitglied im geschäftsführenden Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
„Das Abservieren eines unliebsamen Ortsbeirates durch die Bürgerfraktion ist inakzeptabel und bedeutet faktisch den Versuch, durch die Stadtratsfraktion ein imperatives Mandat gegenüber den Ortsbeiräten auszuüben.“
Für die GRÜNEN ist der Abberufungsantrag, der am kommenden Donnerstag auf der Tagesordnung des Stadtrates steht, sowohl mit der Sächsischen Gemeindeordnung als auch der Geschäftsordnung des Stadtrates nicht vereinbar, die eine Abbestellung während der laufenden Wahlperiode nur aus „wichtigem Grund“ vorsieht. Da aber nach den eigenen Regeln des Bürgerbündnisses eine Kandidatur für die Wählervereinigung auch mit der Mitgliedschaft in einer (anderen) Partei vereinbar ist, stellt der Einritt Schulte-Wissermanns in die Piratenpartei keinen „wichtigen Grund“ im Sinne der Geschäftsordnung dar. Die vermeintlichen gewichtigen Gründen werden in der Antragsbegründung überdies gar nicht mal ausgeführt. „Überhaupt ist die Frage erlaubt,“ so Valentin Lippmann, der auch die Arbeitsgemeinschaft Demokratie der GRÜNEN Landespartei leitet, „ob die Fraktionen ein Abberufungsrecht haben, werden die Ortsbeiräte doch auf Vorschlag der Parteien und Wählervereinigungen auf der Basis des Wahlergebnisses in den Ortsamtsbezirken gewählt. In dieser Frage scheint die Satzung der Landeshauptstadt in gewissem Widerspruch zur Sächsischen Gemeindeordnung zu stehen.“
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