BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Dresden

„Verstoß gegen Wahlwerbesatzung ist dreist und undemokratisch“ - FDP kümmert sich nicht um "ihr Geschwätz von Gestern"

„Verstoß gegen Wahlwerbesatzung ist dreist und undemokratisch“ So überschrieb die FDP eine Presseerklärung am 14. August 2013, in der sie die satzungswidrige zu frühe Plakatierung von Wahlwerbung  durch SPD und Linkspartei geißelte. Der damalige Parteivorsitzende Johannes Lohmeyer erklärte weiter: „Die FDP wird sich ohne Wenn und Aber an die Wahlwerbesatzung halten, da nach unserem Selbstverständnis Wahlkampf  ein Wettstreit um die besseren politischen Konzepte und nicht um die mieseren Methoden bedeutet.“

18.04.14 –

So überschrieb die FDP eine Presseerklärung am 14. August 2013, in der sie die satzungswidrige zu frühe Plakatierung von Wahlwerbung  durch SPD und Linkspartei geißelte. Der damalige Parteivorsitzende Johannes Lohmeyer erklärte weiter: „Die FDP wird sich ohne Wenn und Aber an die Wahlwerbesatzung halten, da nach unserem Selbstverständnis Wahlkampf  ein Wettstreit um die besseren politischen Konzepte und nicht um die mieseren Methoden bedeutet.“

Getreu dem Motto Konrad Adenauers „was interessiert mich mein Geschwätz von Gestern“ hat die FDP einen Wahlkampf später rechtswidrig ihre Wahlwerbeplakate bereits 36 Stunden vor dem erlaubten Zeitpunkt (19.4., 0:00 Uhr) ins Dresdner Stadtbild gepflanzt. Überall in Dresden sind seit Donnerstag, dem 17. April, Plakate der Zastrow-Partei aufgehängt worden.

Für die GRÜNEN lässt dieses rechtswidrige Verhalten nur zwei Schlüsse zu: „Entweder hat man sich jetzt für die ˚mieseren Methoden˚entschieden, weil man an die eigenen ˚besseren politischen Konzepte˚ selbst nicht mehr glaubt, oder die nackte Existenzangst lässt die FDP gemäß des alten linken Spontimottos ˚legal, illegal scheißegal˚ handeln,“ so der Kreissprecher der GRÜNEN Michael Schmelich. „Dabei spekuliert die FDP offenbar darauf, dass wegen des Feiertages die Stadtverwaltung nicht handlungsfähig ist und somit ihre Plakate nicht wieder abgenommen werden können.“

Dass offensichtlich bei der rechtswidrigen Plakatierung auch ein FDP Stadtrat aktiv war, finden die GRÜNEN besonders ärgerlich. Firmenfahrzeuge des Stadtrates Burkhard Vester waren an der Plkatierung am 17. April beteiligt. „Wer selbst aufgestellte Regeln bricht, sollte sich öffentlich entschuldigen.“
Trotzdem darf das Handeln der FDP, so die GRÜNEN, nicht folgenlos bleiben. „Wir erwarten von der Stadtverwaltung, dass sie Bedingungen für einen fairen Wettbewerb herstellt.“ Die durch die rechtswidrige Besetzung guter Plakatstellen erlangten Wettbewerbsvorteil darf die Verwaltung der FDP nicht durchgehen lassen,“ so Schmelich.  In einem entsprechenden Schreiben haben  die GRÜNEN die Stadtverwaltung zum Handeln aufgefordert (s. Anhang).

„Verstoß gegen Wahlwerbesatzung ist dreist und undemokratisch“ - FDP kümmert sich nicht um "ihr Geschwätz von Gestern"

„Verstoß gegen Wahlwerbesatzung ist dreist und undemokratisch“ So überschrieb die FDP eine Presseerklärung am 14. August 2013, in der sie die satzungswidrige zu frühe Plakatierung von Wahlwerbung  durch SPD und Linkspartei geißelte. Der damalige Parteivorsitzende Johannes Lohmeyer erklärte weiter: „Die FDP wird sich ohne Wenn und Aber an die Wahlwerbesatzung halten, da nach unserem Selbstverständnis Wahlkampf  ein Wettstreit um die besseren politischen Konzepte und nicht um die mieseren Methoden bedeutet.“

18.04.14 –

So überschrieb die FDP eine Presseerklärung am 14. August 2013, in der sie die satzungswidrige zu frühe Plakatierung von Wahlwerbung  durch SPD und Linkspartei geißelte. Der damalige Parteivorsitzende Johannes Lohmeyer erklärte weiter: „Die FDP wird sich ohne Wenn und Aber an die Wahlwerbesatzung halten, da nach unserem Selbstverständnis Wahlkampf  ein Wettstreit um die besseren politischen Konzepte und nicht um die mieseren Methoden bedeutet.“

Getreu dem Motto Konrad Adenauers „was interessiert mich mein Geschwätz von Gestern“ hat die FDP einen Wahlkampf später rechtswidrig ihre Wahlwerbeplakate bereits 36 Stunden vor dem erlaubten Zeitpunkt (19.4., 0:00 Uhr) ins Dresdner Stadtbild gepflanzt. Überall in Dresden sind seit Donnerstag, dem 17. April, Plakate der Zastrow-Partei aufgehängt worden.

Für die GRÜNEN lässt dieses rechtswidrige Verhalten nur zwei Schlüsse zu: „Entweder hat man sich jetzt für die ˚mieseren Methoden˚entschieden, weil man an die eigenen ˚besseren politischen Konzepte˚ selbst nicht mehr glaubt, oder die nackte Existenzangst lässt die FDP gemäß des alten linken Spontimottos ˚legal, illegal scheißegal˚ handeln,“ so der Kreissprecher der GRÜNEN Michael Schmelich. „Dabei spekuliert die FDP offenbar darauf, dass wegen des Feiertages die Stadtverwaltung nicht handlungsfähig ist und somit ihre Plakate nicht wieder abgenommen werden können.“

Dass offensichtlich bei der rechtswidrigen Plakatierung auch ein FDP Stadtrat aktiv war, finden die GRÜNEN besonders ärgerlich. Firmenfahrzeuge des Stadtrates Burkhard Vester waren an der Plkatierung am 17. April beteiligt. „Wer selbst aufgestellte Regeln bricht, sollte sich öffentlich entschuldigen.“
Trotzdem darf das Handeln der FDP, so die GRÜNEN, nicht folgenlos bleiben. „Wir erwarten von der Stadtverwaltung, dass sie Bedingungen für einen fairen Wettbewerb herstellt.“ Die durch die rechtswidrige Besetzung guter Plakatstellen erlangten Wettbewerbsvorteil darf die Verwaltung der FDP nicht durchgehen lassen,“ so Schmelich.  In einem entsprechenden Schreiben haben  die GRÜNEN die Stadtverwaltung zum Handeln aufgefordert (s. Anhang).

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