Das Parkhaus am Fernsehturm kann die Verkehrsprobleme nicht lösen

Der Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig hat in seiner 55. Sitzung am 8. April 2024 der Vorlage zum Bebauungsplan zur Errichtung eines Parkhauses am Fernsehturm in Pappritz nicht zugestimmt.

Das geplante Parkhaus ist untrennbar an das Verkehrs-und Mobilitätskonzept zur Ertüchtigung des Fernsehturms mit den erwartenden großen Besuchermengen geknüpft. Es dient der funktionsfähigen, wirtschaftlichen Erschließung für die Wiedereröffnung des Fernsehturms und soll privat betrieben werden. Die Stadt will bei der Suche des Investors Unterstützung leisten. Von den Parktarifen wird es abhängen, inwieweit die Besucher das Angebot annehmen. Die Stadt kann hierüber keine Aussage treffen. Die betreffenden Grundstücke befinden sich in städtischer Hand und sind dem Außenbereich zugeordnet. Bei den betroffenen Flächen handelt es sich um Waldflächen, z.T. Waldmehrungsflächen aus Ausgleichsmaßnahme aus Eingriffen in Natur und Landschaft in der Vergangenheit sowie um bewirtschaftetes Dauergrünland. Sie liegen größtenteils innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Elbhänge Dresden-Pirna“ und „Schönfelder Hochland“. Die Stadt will im weiteren Fortgang prüfen, ob das Vorhaben den Schutzregelungen für Natur und Landschaft zuwiderläuft und folglich eine Änderung des Flächennutzungsplanes herbeigeführt werden muss. Unsere GRÜNE Ortschaftsrätin Manuela Schott und Ortschaftsrat Reinhard Vetters lehnten das Vorhaben ab.

Mit dem Bau des Parkhauses soll der zu erwartende Erschließungsverkehr durch Besucher, die mit ihrem PKW einen Parkplatz suchen, minimiert werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan sollen vor allem planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, um Erschließungsmaßnahmen durchführen zu können. In diesem Parkhaus soll auf Basis von betrieblichen sowie verkehrlichen Kennwerten ermittelte Stellplatzbedarf von bis zu 130 PKW-Stellplätzen für die Besucher und zuzüglich der 24 vorhandenen öffentlichen Stellplätze für Wanderer und Anwohner untergebracht werden. Ferner sind dort Stellplätze für Reisebusse, Fahrradabstellanlagen, Serviceeinrichtungen (WC, Informationsbereich) sowie ein Pausenraum für Mitarbeitende der DVB am Endpunkt der Buslinie 61 vorgesehen, ist der Vorlage zu entnehmen. Weiterhin sind Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen am Fernsehturmfuß und ergänzend die Schaffung eines Fußweges vom Parkhaus über die Waldmüllerstraße und Hottenrothstraße geplant, der die Möglichkeit der barrierefreien Nutzung zulässt.

Die Errichtung des Parkhauses ist eng mit dem Verkehrs- und Mobilitätskonzept verknüpft. Beide Vorhaben sollen auf Kosten der Anwohner*innen, ihrer Lebens-und Wohnqualität in den Ortsteilen Pappritz, Gönnsdorf und Oberwachwitz verwirklicht werden. Der Schutz öffentlicher Güter, wie Gesundheitsschutz und Naturschutz und Landschaftspflege sollen der Ertüchtigung des Fernsehturms untergeordnet werden.

Angesichts der dringenden Aufgaben zur Schadensbegrenzung und Vorsorge vor den Folgen der Klimaveränderungen, sollten die Vertreter der Verwaltung und die politischen Entscheider- und Mandatsträger dieser Stadt verstehen, dass für rückwärtsgewandte „Herzensprojekte“ keine Ressourcen bereitgestellt werden dürfen, die den Menschen heute und der zukünftigen Generation Handlungsspielräume entziehen.



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