BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Dresden

GRÜNE verurteilen Blockade von Fahrradkorsos durch die Polizei

06.02.19 –

Anlässlich der durch massiven Polizeieinsatz unterbundenen Radtouren in der Neustadt am Abend des 5.2. erklärt Susanne Krause, Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dresden: „Viele Radfahrerinnen und Radfahrer wollten am Dienstag mit einer sogenannten Critical Mass auf die fehlenden Radwege auf der Albertstraße aufmerksam machen. Solche Fahrradkorsos fahren seit mehreren Jahren mindestens monatlich durch Dresden. In aller Regel ohne Polizeibegleitung und wie im letzten Sommer teilweise auch mit mehreren hundert Menschen. Was bisher nie ein Problem war, soll jetzt, wo auf ein konkretes Bauvorhaben aufmerksam gemacht werden soll, mit aller Macht unterbunden werden.“

"Die "critical mass" nutzt eine Regelung der StVO zum gemeinschaftlichen Radfahren. Statt dies anzuzweifeln und zu verwehren, sollte die Polizei für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer da sein. Wenn sie wie gestern nur einschreitet, weil im polizeilichen Empfinden der (motorisierte) Verkehr behindert wird, fühlen sich Radfahrerinnen und Radfahrer nicht gleichwertig behandelt. Nötigung durch Hupen etc., Missachtung von Mindestüberholabständen, Unterlassen von Schulterblick, Vorfahrtsverstöße, Falschparken - es gibt eine lange Liste an täglichen Gefahren für den Radverkehr. Keine davon wird ernsthaft durch die Dresdner Polizei verfolgt." so Susanne Krause weiter.

Klemens Schneider, ebenfalls Sprecher der GRÜNEN Dresden ergänzt: „Versammlungsbehörde und Polizei machen sich hier zum Büttel der fahrradfeindlichen Verhinderungspolitik von CDU, FDP, AfD und Bürgerfraktion. Während weltweit Städte angesichts von Klimakrise, Lärm und schlechter Luft den Rad- und Fußverkehr fördern, will in Dresden eine rechte Mehrheit für noch mehr Autoverkehr sorgen. Wir fordern Versammlungsbehörde und Polizei auf, die Behinderung legalen Radverkehrs zu unterlassen. Was soll sonst passieren, wenn beim nächsten Mal noch mehr Menschen kommen? Will die Polizei dann mit Wasserwerfern gegen Radfahrerinnen und Radfahrer vorgehen?“

Hintergrund:
Nach StVo §27 Abs. 1 gelten mehr als 15 Radfahrende als geschlossener Verband. Sie dürfen dann zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Da sie verkehrsrechtlich gesehen als ein Fahrzeug gelten können Ampeln „in einem Rutsch“ überquert werden, auch wenn das Signal zwischenzeitlich auf rot springt.

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