10.02.14 –
Die Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgericht vom vergangen Freitag, die von der Stadt angeordneten Verlegung der Neonazi-Kundgebung am 13. Februar vom Neumarkt zu bestätigen, stößt bei den Dresdner GRÜNEN auf ein positives Echo. „Die Anmeldung war als Provokation gedacht, doch Stadt und Verwaltungsgericht haben sich nicht beirren lassen. Das begrüßen wir,“ so Kreissprecher Michael Schmelich.
Dabei hatte sich das Verwaltungsgericht nicht auf die umstrittenen Bestimmungen des § 15 Sächsisches Versammlungsgesetzberufen, der für bestimmte Orte (z.B. auch die Frauenkirche) eine Untersagung von Kundgebungen vorsieht. Stattdessen begründete das Gericht seine Entscheidung mit anderen - vorher dort angemeldeten - Kundgebungen demokratischer Organisationen. Offensichtich hat das Gericht selbst, wie es in der Begründung heißt, „erhebliche Bedenken gegen die Vereinbarkeit eines generellen Versammlungsverbots im Bereich des Neumarkts mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit.“ „Damit bestätigt das Verwaltungsgericht indirekt unsere Auffassung, dass Bestimmungen des Sächsische Versammlungsgesetzes gegen die Verfassung verstossen,“ so Schmelich.
Schade finden es die GRÜNEN allerdings, dass sich das Gericht die Erklärung der neonazistischen Anmelder, mit der Kundgebung ein „würdevolles Gedenken“ an die Opfer des 13. Februars 1945 zu verbinden, in gewisser Weise zu Eigen gemacht und deshalb einen neuen Standort in der Innenstadt festgelegt hat. „Die Art und Weise, wie die rechtextremistischen Gruppen seit Jahren um den 13. Februar in Dresden agieren, hat mit würdevollem Gedenken nichts zu tun,“ so Schmelich. „Nazipropaganda und würdiges Erinnern schließen sich aus.“
Die GRÜNEN werden sich am 13. Februar sowohl an der vom Direktor der TU angemeldeten Menschenkette als auch den Aktivitäten der Initiative „Dresden-Nazifrei“ beteiligen . „Ganz gleich, wo am Ende die Kundgebung der Rechten stattfinden wird, wir werden uns aktiv daran beteiligen, dass der Nazispuk am 13. Februar endlich vorbei ist und ein wirklich würdiges Erinnern möglich ist,“ so Schmelich abschließend.
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