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25.07.13 –
Dresdner GRÜNE fordern von CDU und FDP „Rückrufaktion ihrer Stadträte“
CDU und FDP müssen ihre Stadträte auf eigene Kosten aus dem Urlaub zurückbeordern. Das fordern die Dresdner GRÜNEN, um die Sondersitzung des Stadtrates am 30. Juli nicht zum Scheitern zu verurteilen. „Diejenigen, die viermal eine ordnungsgemäße Berufung des Schöffenwahlausschusses aus parteitaktischen, machtpolitischen Gründen vereitelt haben, müssen jetzt Sorge dafür tragen, dass die letzte Möglichkeit nicht auch noch scheitert,“ so der Sprecher des Kreisverbandes Michael Schmelich. Ein solches Scheitern wäre mit dramatischen Konsequenzen für die Justiz in Sachsen verbunden. Wenn bis zum 31. Juli die vom Stadtrat zu wählenden Vertrauensleute nicht dem Gericht gemeldet werden, könnten alle Urteile von Schöffengerichten in Dresden nach dem 1. Januar 2014 angefochten werden. „Eine Attacke auf den Rechtsstaat mit millionenschweren Folgekosten,“ so Schmelich.
Da sich nach Angeben des Rathauses abzeichnet, dass der Stadtrat nur hauchdünn beschlussfähig sein wird und damit praktisch eine einstimmige Wahl notwendig wäre, müssen nach Ansicht der GRÜNEN CDU und FDP Sorge dafür tragen, dass ihre Stadträte aus dem Urlaub zurückbeordert werden. Selbstverständlich darf eine solche „Rückrufaktion“ nicht auf Kosten der Steuerzahler geschehen. „Wer die Suppe eingebrockt hat, muss sie auch auslöffeln und darf nicht in Pontius-Pilatus Pose mit den Fingern auf andere zeigen,“ so Michael Schmelich. „Die Zeit für parteipolitische Spielchen ist vorbei. Es ist die Aufgabe der Konservativen, endlich ihrer Verantwortung für die Stadt gerecht zu werden. Der Rechtsaat darf nicht wegen persönlicher Querelen aus den Angeln gehoben werden.“
Hintergrund
Die Wahl der 7 vom Stadtrat zu wählenden Vertrauenspersonen für den Richterwahlausschuss gemäß § 40 Abs. 2 GVG war am 12.7. zum vierten Mal gescheitert, weil offensichtlich CDU und FDP die Wahl des Fraktionsvorsitzenden der LINKEN im Dresdner Stadtrat André Schollbach verhindern wollten. Dieser Wahlausschuss ist für die Berufung der Schöffen (Erwachsenen- und Jugendstrafsachen) im Gerichtsbezirk Dresden zuständig.
Eine ordnungsgemäße Wahl des Ausschusses ist Voraussetzung für das Zustandekommen ordnungsgemäßerUrteile: So heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. - Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS): „Daneben können auch bestimmte schwere Fehler bei der Bestellung von Mitgliedern des Ausschusses mit der Revision gerügt werden.Solche schwerwiegenden Fehler hat der BGH angenommen, wenn der Ausschuss nicht vollständig bestellt war. Ist auch nur ein Mitglied noch nicht gewählt, kann der Ausschuss keine Beschlüsse fassen, auch wenn formal genügend Mitglieder für eine Beschlussfähigkeit erschienen sind. Beschlüsse, die von einem unvollständigen Wahlausschuss gefasst wurden, sind unwirksam, die durchgeführte Schöffenwahl ist fehlerhaft und künftige Gerichte sind nicht ordentlich besetzt.“
Gemäß der Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen (Schöffen- und Jugendschöffen VwV) Vom 27. Dezember 1999 heißt es:
„Die Wahl der Vertrauenspersonen ist spätestens bis zum 30. Juni eines jeden Wahljahres durchzuführen. Die gewählten Vertrauenspersonen sind dem Amtsgericht spätestens bis zum 31. Juli eines jeden Wahljahres mitzuteilen.“
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