
08.10.24 –
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dresden haben gestern Verfassungsbeschwerde gegen die Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Ortschaftsrat Langebrück sowie gegen die Gültigkeit der Wahl selbst erhoben.
Der entsprechende Antrag wurde gestern beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig eingereicht. Zuvor hatte die Landesdirektion Sachsen am Freitag erklärt, dass sie keine Möglichkeit sehe, das auf der Grundlage von Wahlfälschung fehlerhafte Wahlergebnis zu korrigieren.
Hierzu erklärt Susanne Krause, Sprecherin des Kreisverandes: „Wenn wir einfach hinnehmen, dass Rechtsextremisten mit Wahlfälschungen erfolgreich sind, schaden wir unserer Demokratie.“
Valentin Lippmann, Schatzmeister der Dresdner GRÜNEN und Landtagsabgeordneter erklärt zu den Grundlagen der Verfassungsbeschwerde:
„Wir sehen uns als Partei, die Bewerber für den Ortschaftsrat aufgestellt hat, in unseren Grundrechten verletzt, da durch einen Akt der Wahlfälschung nicht nur das Ergebnis erheblich beeinträchtigt wurde, sondern wir auch ein Mandat weniger erhalten haben.“
„Die Gleichheit der Wahl sichert, dass jede abgegebene Stimme gleich gezählt wird. Dies ist dann nicht der Fall, wenn Stimmen manipuliert werden. Wäre der Wahlbetrug rechtzeitig aufgefallen, hätte die Landesdirektion Wiederholungswahlen anordnen müssen. Dass der schwerwiegende Wahlfehler den zuständigen Behörden erst nach der Landtagswahl aufgefallen ist, macht diesen und die Verletzung unserer Rechte nicht ungeschehen.“
„Die Auffassung, dass selbst bei einer vorliegenden Wahlfälschung schon wenige Monate nach dem Urnengang der Bestandschutz des falsch zusammengesetzten Ortschafstrat überwiegen soll, halten wir mit dem Demokratieprinzip für unvereinbar. Eine gefälschte Wahl kann keine Rechtssicherheit für sich in Anspruch nehmen!“
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