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15.02.14 –
Das Strafverfahren gegen den Dresdner Vorstandssprecher des Kreisverbandes von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Michael Schmelich im Zusammenhang mit den Ermittlungen rund um den 19.02.2011 wird endgültig eingestellt. Das besagt ein jetzt zugestellter Beschluss des Amtsgerichtes Dresden vom 4.2.2014. Gegen Schmelich und mehrere hundert andere Personen hatte die Staatsanwaltschaft in Folge der erfolgreichen Platzbesetzungen an diesem Tag wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz strafrechtlich ermittelt. Schmelich sah sich mit demVorwurf „der groben Störung einer erlaubten Versammlung“, also des Naziaufmarsches am 19.2., konfrontiert.
Schmelich wertet die auf Kosten der Staatskasse erfolgte Einstellung seines Verfahrens als „Erfolg für eine demokratische Protestkultur, die jetzt auch in den Köpfen der Richter angekommen zu sein scheint“. „Es ist an der Zeit, dass die Akten des 19.02.2011 endlich geschlossen und auch die restlichen Verfahren eingestellt werden. Auch in der sächsischen Justiz scheint es sich herumgesprochen zu haben, dass auch die Behinderung von Nazidemonstrationen vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit abgedeckt wird. Es ist gut, dass bürgerschaftlicher Protest damit nicht weiter kriminalisiert wird.“
Einige der Verfahren waren gegen Auflage eingestellt worden, zahlreichen endeten zum Teil mit Schuldsprüchen für Betroffene, andere Verfahren mit Freisprüchen. Auch mehr als 3 Jahre nach den Ereignissen ist die Aufarbeitung noch nicht ganz abgeschlossen. Schmelichs Rechtsanwalt Jürgen Kasek, der auch Vorstandssprecher des Leipziger GRÜNEN ist, gibt allerdings zu bedenken, dass die unterschiedliche juristische Bewertung ein und desselben Sachverhaltes „dem Ansehen der Justiz in Sachsen massiv geschadet hat“. Kasek fragt: „Welches Vertrauen kann man in einen Rechtsstaat haben, der identische Tatbestände und Motive so unterschiedlich wie die Dresdner Gerichte bewertet? Das klingt eher nach russischem Roulette als nach Rechtsstaat.“
„Insgesamt bleibt der Eindruck bestehen,“ so Kasek, „dass die Art und Weise der Ermittlungen Ausdruck einer politisch willfährigen Justiz waren, die nach den erheblichen Gewalttaten am 19.02.2011, vor allen Dingen das Ziel hatte, Schuldige, also Täter zu liefern. Dass damit leichtfertig das Vertrauen in den Rechtsstaat untergraben wurde, ist ein billigend in Kauf genommener Kollateralschaden.“ Die zahlreichen Verfahren dienten dem sächsischen Innenministerium auch als Vorwand, um eine vermeintliche Gefährdung Sachsens durch Linksextremismus zu unterstreichen.
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordern daher, dass die Unabhängigkeit der Justiz in Sachsen gestärkt wird und die Macht des Justizministers bei der Einstellung von Richterinnen und Richtern beschränkt werden muss. Das einzelfallbezogene Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft muss abgeschafft und die Einflussmöglichkeit der Landesregierung auf die Justiz beschränkt werden.
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